Rheindeichverteidigung bei uns in der Rheinaue in Hördt

Zweck, rechtliche Grundlage und Geltungsbereich der Richt­linien zur Deichverteidigung. Durch diese Richtlinien soll die Vorbereitung und Durchführung der Deichverteidigung geregelt werden,die gegenseitige Verständigung aller van Hochwasser Betroffenen erleichtert werden.
Die Richtlinien gelten für die Verteidigung der Rheinhaupt­deiche und der Rückstaudeiche ( §§ 2,5 Rheindeichordnung) im Bereich der pfälzischen Rheinniederung

Zuständigkeiten

Deichverteidigung

Kreisfreie Städte, Städte, Verbandsgemeinden und verbands­freie Gemeinden sind innerhalb ihres Gebietes für die Deichverteidigung zuständig. Sie haben durch entsprechende Aus­stattung der Feuerwehr oder andere geeignete technische Einrichtungen als Wasserwehr für die technische allgemeine Hilfe bei Wassergefahr sowie für die Beobachtung und Siche­rung der Deich- und sonstigen Hochwasserschutzanlagen zu sorgen.

Die Kreisverwaltungen überwachen die ordnungsgemäße Durch­führung der Deichverteidigung im Kreisgebiet.

Einsatzleitung

Die Einsatzleitung obliegt den Bürgermeistern oder ihren Beauftragten (§ 25 LBKG). Die Aufsichtsbehörden können bei dringenden öffentlichen Interessen die Einsatz -leitung über­nehmen.
Im Katastrophenfall kann der Einsatzleiter die Nachbarschafts­hilfe, die Hilfe des Technischen Hilfswerkes oder die der Bundeswehr anfordern.

Technische Beratung

Die zuständige Behörde unterstützt und berät in allen technischen und organisatorischen Angelegenheiten der Deichverteidigung.

Begriffsbestimmungen und Aufgabenbeschreibung

Deichverteidigung

Unter Deichverteidigung sind alle Maßnahmen zu verstehen, die der Vorbereitung und Durchführung der Beobachtung, Überwachung und Sicherung der Deiche und Nebenanlagen dienen.

Deichbeobachtung

Zur Deichbeobachtung wird bei Wasserständen über 7,20 in an den Richtpegel in Abständen von etwa 6 Stunden die zugewiesene Deichstrecke kontrolliert. Es ist besonders darauf zu achten, daß die Schließen und Deichscharten geschlossen sind und ob an besonderen Gefahrenpunkten z .B. Deichkreuzungen - auffällige Erscheinungen fest­zustellen sind.

Richtpegel

In einen bestimmten Deichabschnitt richten sich die Maßnahmen für den Hochwassereinsatz nach den Wasserständen, die an den für diesen Deichabschnitt maßgebenden Richt­pegel beobachtet werden. z.B. bei uns, die Pegel Karls­ruhe - Maxau, Speyer und Mannheim .

Deichwachen

Die Deichwachen kontrollieren während ihres Einsatzes ständig den Deich und die Nebenanlagen. Je nach Wasser­stand und örtlichen Besonderheiten ist die Deichstrecke etwa alle 1 - 2 Stunden zu kontrollieren. Die Kontrolle erstreckt sich auf den Deich, die Nebenanlagen und einen binnenseitigen Streifen bis zu einen Abstand von in der Regel 30 m in. Werden bedrohliche Erscheinungen festgestellt, so sind diese zu markieren und unverzüglich der Einsatzleitung zu melden. Die Deichwachen beteiligen sich nur dann an Sicherungsmaßnahmen, wenn unmittelbar Gefahr droht oder die Deichsicherung Hilfe benötigt.

Deichsicherung

Zur Deichsicherung werden alle verfügbaren Kräfte herangezogen, die nicht als Deichwache eingesetzt sind. Die Deichsicherung sorgt für die Schließung der Deichscharten. Sie führt im Notfall die Sicherungsarbeiten am Deich und den Nebenanlagen durch.

Hochwassereinsatz

Als Hochwassereinsatz werden alle unmittelbar durch ein Hochwasserereignis
ausgelösten Tätigkeiten bezeichnet.

Telefonbereitschaft

Wird der Telefonbereitschaftsdienst eingerichtet, dann muss jederzeit ein
Verantwortlicher unter der im Telefon­verzeichnis angegebenen Nummer erreichbar sein. Es ist nicht erforderlich, daß die zuständige Dienststelle ständig besetzt ist.

Dienstbereitschaft

Wird die Dienstbereitschaft eingerichtet, so sind die zuständigen Dienststellen ständig zu besetzen. Es muss gewährleistet sein, daß Meldungen ohne Verzögerung weitergegeben werden können.

Einsatzleiter

Der Einsatzleiter oder sein Beauftragter koordinieren die Maßnahmen zur
Deichverteidigung innerhalb ihrer Zustän­digkeitsbereiche. Während des
Hochwassereinsatzes ist die ständige Erreichbarkeit des. Einsatzleiters oder eines Beauftragten zu gewährleisten. Der Einsatzleiter oder dessen Beauftragter nimmt an den Deichschauen der zuständigen Behörden teil. Der Einsatzleiter teilt die Deichbeobachtung, die Deichwache und die
Deichsicherung so ein, daß deren Aufgaben in Hochwassereinsatz erfüllt werden können. Er ist für die Ordnungsgemäße Durchführung des Hochwassereinsatzes verantwortlich.
Während des Hochwassereinsatzes nimmt der Einsatzleiter Meldungen über Schäden am Deich entgegen. Er Veranlasst den Einsatz der Deichsicherung. Bei bedrohlichen Erschei­nungen am Deich ist er für die umgehende
Benachrichti­gung der zuständigen Behörden und der Kreisverwaltung verantwortlich.

Nebenanlagen

Schließen, Deichscharten, Schöpfwerke einschl. der Zuläufe.

Hochwassermeldedienst ( bei uns zuständige Richtpegel)

Der Hochwassereinsatz richtet sich nach folgenden Richtpegeln:


GELTUNGSBEREICH RICHTPEGEL

Kreis Germersheim Pegel Karlsruhe - Maxau

Kreis Ludwigshafen Pegel Speyer
(Ohne Bobenheim-Roxheim)
Stadt Speyer

Stadt Ludwigshafen Pegel Mannheim
Stadt Frankenthal
Gemeinde Bobenheim-Roxheim


Meldewasserstände

Die folgenden Meldewasserstände gelten für alle Richtpegel. Durch die Überschreitung der Meldewasserstände wird der Hochwassereinsatz ausgelöst.

Die zuständige Behörde benachrichtigt die betrof­fenen Kreisverwaltungen und kreisfreien Städte, wenn folgende Wasserstände überschritten sind:

7,20 m am Richtpegel

7,80 m am Richtpegel

Die Kreisverwaltungen geben die Meldung an die betroffenen Verbandsgemeinden und verbands freien Gemeinden weiter.

Wasserstandsbeobachtungen und Prognosen

Wird an einen Richtpegel der Wasserstand von 7,20 m über­schritten, so ist die Außenstelle der Behörden ständig erreichbar (Telefonbereitschaft). Dort können Auskünfte über aktuelle Wasserstände und die Wasserstands-entwicklung eingeholt werden. Soweit Prog­nosen vorliegen, sind diese dort zu erfahren.

Vorbereitende Maßnahmen der Deichverteidigung

Die Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden haben die Wasserwehr mit Gerät und Material für den Hochwassereinsatz auszustatten. Es ist dafür zu sorgen, dass aus­reichend Personal für die Aufgaben des Hochwassereinsatzes vorhanden ist. Die Ausstattung ist nach jeden Einsatz auf Vollständigkeit und Brauchbarkeit zu überprüfen.
Eines jeden Jahres ist das Ergebnis der Über­prüfung der Ausstattung mit der Meldung nach Ziff. 1.4 der zuständigen Kreisverwaltung mitzuteilen.
Die Kreisverwaltungen sorgen für die Einweisung des zur Deichverteidigung eingesetzten Personals der Gemeinden in die Organisation und Technik der Deichverteidigung. Sie überwachen die vorbereitenden Maßnahmen der Verbands­gemeinden und verbandsfreien Gemeinden.
Für den Hochwassereinsatz teilen sie eine eigene Dienstbereitschaft ein. Sie sorgen für die Übermittlung der Hochwassermeldungen an die Verbandsgemeinden und Verbands­freien Gemeinden.

Die kreisfreien Städte erfüllen sinngemäß die Aufgaben der Verbandsgemeinden und der Kreisverwaltung.

Die zuständige Behörde erstellt den Deich­verteidigungsplan und aktualisiert ihn ggf. eines jeden Jahres. Es unterstützt die Kreisver­waltung und kreisfreien Städte bei Einweisung und Fort­bildung der Deichwachen im Rahmen der Deichverteidigung.

Hochwassereinsatz

Die folgenden Maßnahmen sind von den Beteiligten zu er­greifen, wenn an einem Richtpegel die festgelegten Wasser­stände überschritten sind. Ist jedoch zu erwarten, daß die angegebenen Wasserstände nur kurzzeitig und
nur unwesentlich überschritten werden, so kann von dem Plan abgewichen werden. Über Abweichungen entscheidet die zuständige Kreisverwaltung in Absprache mit dem der zuständigen Behörden.

Verbandsgemeinden und verbandsfreie Gemeinden

Maßnahmen Wasserstand am Richtpegel

Überprüfung der aktuellen Einsatzbereitschaft 6,50 m
Telefonbereitschaft

Einsatz der Deichbeobachtung 7,20 m

Einrichtung der Dienstbereitschaft 7,80 m
Einsatz der Deichwachen 7,80 m
Bereitstellung der Deichsicherung 7,80 m

Kreisverwaltung

Maßnahmen Wasserstand am Richtpegel

Hochwasservorwarnung an Verbandsgemeinden
Und verbandsfreie Gemeinden 6,50 m

Telefonbereitschaft 7,20 m

Einrichtung der Dienstbereitschaft 7,80 m

Die technische Beratung erfolgt durch bedienstete der zuständigen Behörde

Maßnahmen Wasserstand am Richtpegel

Beobachtung der HW-Entwicklung bei der Behörde 6,50 m

Telefonbereitschaft bei der Außenstelle 7,20 m

Einrichtung der Dienstbereitschaft (Außenstelle) 7,80 m

Beendigung des Hochwassereinsatzes

Maßnahmen Wasserstand am Richtpegel

Einzug der Deichwachen
(Weiterführung der Deichbeobachtung) 7,50 m

Ende der Deichbeobachtung und Telefonbereitschaft 7,20 m

Der Hochwassereinsatz darf erst beendet werden, wenn für den Deich keine Gefahr mehr besteht. Die angegebenen Wasserstände sind Richtwerte. Alle Maßnahmen zur Beendigung des Hochwassereinsatzes dürfen nur mit Zustimmung der Kreisverwaltungen durchgeführt werden.
Die kreisfreien Städte entscheiden nach Rücksprache mit der zuständigen Behörde.
Die Kreisverwaltungen und die Kreisfreien Städte berichten nach Ablauf eines Hochwassers über besondere Vorkommnisse und Erfahrungen.


Die Deiche werden zweimal im Jahr, im Frühjahr und Herbst, auf ihren Zustand von einer Schaukommission überprüft, wobei die Deichverbände der Aufsichtsbehörde zeigen, das sie ihrer Unterhaltungspflicht nachgekommen sind. Das Ergebnis wird in einer Niederschrift fest­gehalten. Alle erkannten Schäden am Deich und seiner Anlagen sind von den zuständigen Verbänden umgehend zu beseitigen, um gegen Sturmfluten und Hochwässer einen ausreichenden Schutz zu gewährleisten.

Den Anweisungen und Anordnungen der örtlichen Einsatzleitungen, des Verbandvorstehers und der Deichgeschorenen ist Folge zu leisten. Alle bemerkenswerten Vorkommnisse und Schäden, die nicht sofort zu beseitigen sind, müssen dem Deichgeschworenen und der Einsatzleitung umgehend gemeldet werden.

Ausreichendes Deichverteidigungsmaterial wird von den einzelnen Deichverbänden jeweils gemäß den Deichver­teidigungsordnungen vorgehalten.


Die vorstehend geschilderten Punkte sollen all denjenigen eine kleine praktische Anleitung bzw. Einblick in die Deichverteidigung geben, die möglicherweise schon bei der nächsten Sturmflut oder dem nächsten Hochwasser zum Einsatz kommen und über die notwendigen Grundkenntnisse der Deichverteidigung noch nicht verfügen. Die Gewähr für ein Funktionieren der Deichverteidi­gung im Ernstfall kann jedoch nur durch ständiges Schulen und Ausbilden aller Einsatzkräfte erreicht werden. Das Ziel der Ausbildung soll sein, die an der Kata­strophenabwehr Beteiligten mit ihren Tätigkeiten und Hilfsmitteln vertraut zu machen, die Zusammenarbeit untereinander zu stärken und das technische Instrument der Gefahrenabwehr zu beherrschen.